Patientenrechte in der Psychiatrie

Die Bundesregierung hat mit dem –> GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER RECHTE VON PATIENTINNEN UND PATIENTEN („Patientenrechtestärkungsgesetz“, in Kraft getreten am 26.02.2013), die Rechte von Patientinnen und Patienten allgemein gestärkt.

Wir haben uns mit der Frage auseinandergesetzt, welche Folgen dies im Speziellen für Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie hat. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir Hilfen erarbeitet, die Ihnen hilfreiche Hinweise bzgl. der Rechte von Patientinnen und Patienten im Umgang mit Behörden und Behandlungseinrichtungen geben könnten.

Es handelt sich dabei um einen -> Flyer und -> ergänzende Handreichungen. Zusätzlich haben wir eine Vorlage für einen -> Krisenpass bereitgestellt. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in der zugehörigen -> Gebrauchsanleitung.


Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen

Die auf der Webseite des Landesverbandes der unabhängigen Beschwerdestellen in Schleswig-Holstein veröffentlichten Beiträge dienen der allgemeinen Übersicht und Information. Sie verstehen sich ausdrücklich nicht als Rechtsberatung und ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung durch einen (Fach-)Anwalt. Bitte beachten Sie auch, dass die hier angesprochenen Themenbereiche fortwährender Veränderung und Weiterentwicklung unterliegen.